Aufruf: Kleinprojekte 2026

Die Modalitäten
Förderprogramm „Kleinprojekte“
Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen umgesetzt werden können.
Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:
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Juristische Personen des privaten Rechts
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Natürliche Personen und Personengesellschaften
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Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:
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Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
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Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien
Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:
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Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
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Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
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Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
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Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
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Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
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Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)
Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:
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Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
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Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt
Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms „Kleinprojekte“
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Fördersatz: max. 80 Prozent
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Eigenanteil: i. d. R. 20 Prozent
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Förderfähige Gesamtkosten: max. 20.000,00 Euro
Der Förderaufruf endet am 14. April 2026.
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Bei Fragen steht Ihnen unser Regionalmanager Alexander Jaegers gerne zur Verfügung: 02561–917169-3 oder 0178-4554509 (projaegt gmbh); leader@inde-rur.de. Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement in Verbindung.
Hier geht es zu den Formularen für den diesjährigen Förderaufruf.
Bitte senden Sie Ihren kompletten Antrag per Mail an leader@inde-rur.de.
Wir freuen uns auf Ihre Idee!