

LEADER-Richtlinienänderung
Die LEADER-Richtlinie für ländliche Entwicklung wurde überarbeitet! Hier die wichtigsten Änderungen:
- Neue Anforderungen an Projekte: Förderprojekte müssen entweder uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein oder einen signifikanten öffentlichen Nutzen bieten.
- Höhere Anrechnung von ehrenamtlichem Engagement: Freiwillige Arbeit kann nun mit 20 € pro Stunde berücksichtigt werden!
- Mehr Unterstützung für Kooperationen: Stärkere Förderung für regionale und internationale Zusammenarbeit zur Entwicklung innovativer Projekte.
Neue Förderausschlüsse – Diese Projekte erhalten keine Unterstützung mehr:
- Maßnahmen zum ausschließlichen Eigennutz des Antragstellenden ohne öffentlichen Mehrwert
- Ersatz- oder Wiederbeschaffungen, soweit keine neuen Angebote für die Öffentlichkeit von ihnen ausgehen
- Bei gewerblichen Investition: Personalkosten
- Investitionen in erneuerbare Energien, die bereits nach anderen Programmen gefördert werden
- Einzelne energetische Maßnahmen
- Maßnahmen mit politischen Interessen oder Anschauungen oder in Trägerschaft von Parteien und politischen Gruppierungen
- Cannabisprojekte, die sich mit Anbau, Verarbeitung oder Vertrieb befassen
- Senkung des Fördersatzes bei gewerblichen Projekten
- Der maximale Fördersatz für gewerbliche oder auf Gewinnerzielung ausgerichtete Projekte wurde von 65 % auf 40 % gesenkt.
Noch Fragen? Das Regionalmanagement hilft gerne weiter und informiert über alle Details zur Förderung! Die neuen Regeln gelten ab 17.02.2025 – jetzt Projekte planen und profitieren!
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