

Sonderprogramm Heimat 2020
Kam Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Organisationen wegen der Corona-Pandemie in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass? Droht Ihnen deshalb die Zahlungsunfähigkeit?
Dann können Sie beim Land Nordrhein-Westfalen je nach tatsächlichem Bedarf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Die Landesregierung hat zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Pandemie das Sonderprogramm „Heimat 2020“ aufgelegt. 50 Millionen Euro stehen bereit.
Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage bzw. der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und / oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein. Die Anträge können seit dem 15. Juli 2020 ausschließlich online gestellt werden.
Hier geht es direkt zum Förderprogramm und auch zum Online-Antrag: Sonderprogramm „Heimat 2020“.